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Bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen sind die von Ihnen gewählten Invaliditätsleistungen und die vom Versicherer angebotene Gliedertaxe von entscheidender Bedeutung.
Für den Fall eines längeren Krankenhausaufenthaltes kann ein Krankenhaustagegeld/ Genesungsgeld vereinbart werden.
Bisher war es üblich, dass der Geschädigte notwendige behinderungsbedingte Kosten ( behindertengerechte Einrichtung der Wohnung/ des Hauses oder auch Umzug, Umbauten am Kraftfahrzeug) aus eigener Tasche zahlte oder einen Teil der erhaltenen Invaliditätsleistung für diese Zwecke verwandte. Die zur Unterstützung des Lebensunterhaltes gedachte Invaliditätsleistung wurde dadurch verringert.
Eine moderne Unfallversicherung übernimmt für Sie diese Kosten. Neben den behinderungsbedingten Kosten sind auch Umschulungskosten und Kosten für kosmetische Operationen beitragsfrei mitversichert.
Leistet Ihre Unfallversicherung auch bei bleibenden Schäden nach Tierbissen und bei Infektionskrankheiten wie z.B. Kinderlähmung, Gürtelrose, Keuchhusten, Masern, Pocken, Röteln, Tollwut...?
Eine Beitragsfreistellung im Falle von Arbeitslosigkeit ist ebenfalls vorgesehen. Die Leistungen werden wie vereinbart weiter erbracht.
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