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Berufsunfähigkeit

 

In Deutschland gibt es zur Zeit mehr als 2 Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige.

Die Ursachen reichen von Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen bis zu allergischen Reaktionen. Neben der ausgeübten Tätigkeit, die mit körperlichen Anstrengungen, stundenlangen Arbeiten im Stehen, Sitzen oder Laufen, einseitigen Körperhaltungen aber auch Kälte, Hitze, Feuchtigkeit und Lärm verbunden sein kann, spielen psychische Probleme eine immer größere Rolle. Auch Unfälle, Krebsleiden und vererbbare Krankheiten sind nicht zu unterschätzen.

Jedes Jahr müssen fast 300.000 Arbeitnehmer Ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Mehr als 10 Prozent von Ihnen trifft es vor dem 40. Geburtstag.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

ausgewählte Berufsrisiken im Vergleich

Beruf

Risiko

Beruf

Risiko

Beruf

Risiko

Fliesenleger

68 %

Lagerarbeiter

44 %

Krankenpfleger

39 %

Dachdecker

64 %

Postverteiler

43 %

Tischler

38 %

Maurer

60 %

Förster

42 %

Gastwirte

35 %

Maler

55 %

Florist

41 %

Telefonisten

30 %

Kellner

52 %

Krankengymnasten

41 %

Kassierer

29 %

Zimmerer

52 %

Schlosser

40 %

Handelsvertreter

27 %

Klempner

47 %

Kranführer

39 %

Verkäufer

27 %

Elektroinstallateur

45 %

Köche

39 %

Bürokaufleute

24 %

Kraftfahrzeugführer

44 %

Friseure

39 %

Buchhalter

18 %

Mit dem Gesetz zur Reform der “ Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit” wurde jedem nach dem 01.01.1961 Geborenen der gesetzliche Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit entzogen.

Sie blicken vielleicht mit Stolz auf Ihre Ausbildung, den beruflichen Werdegang, Ihr Einkommen, Ihre Familie, Ihre Hobbys...?

Bei der Berechnung Ihres gesetzlichen Anspruches auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählt das alles nicht. Entscheidend ist Ihre verbleibende Leistungsfähigkeit und jede erdenkliche Tätigkeit ( z.B. Pförtner, Nachtwächter) unabhängig von Einkommen und Lebensstandard kommt für Sie in Frage. Erst wenn es Ihnen nicht mehr zugemutet werden kann, wenigstens drei Stunden täglich tätig zu sein, erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung ( ca. 30% vom letzten Brutto). Zwischen drei und sechs Stunden steht Ihnen nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ( ca. 19 % vom letzten Brutto) zu. Über sechs Stunden hinaus gibt es keine Unterstützung.

Wurden Sie vor dem 02.01.1961 geboren?

So genießen Sie noch den Berufsschutz, erhalten aber auch nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten werden aufgrund der ungünstigen Arbeitsmarktsituation beibehalten. Wer mindestens drei aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten könnte, jedoch arbeitslos ist und nicht vermittelt werden kann, erhält daher die volle Erwerbsminderungsrente.

Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden beibehalten. Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr werden die Renten um einen Abschlag von 0,3 % pro Monat - maximal 10,8 % - gekürzt. Wer vor dem 60.Lebensjahr Anspruch auf diese Rentenart hat, dessen Rente wird immer um 10,8% gekürzt.

Die Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten gewährt. Eine Rentenzahlung erfolgt erst ab Antragstellung, niemals rückwirkend.

Obwohl sich die Lage für jeden Beschäftigten im Falle einer Erwerbsminderung erheblich verschlechtert hat, besitzt nur ca. jeder 10. Haushalt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ( hier wird der Begriff und der darunter verstandene Inhalt beibehalten).

Wir empfehlen bereits in jungen Jahren, am Besten schon als Schüler, eine private Absicherung des Risikos vorzunehmen. Hier sind die Beiträge noch gering und die Gesundheitsprüfung verläuft i.d.R. ohne Probleme.

Mediziner sind in der Regel mit der Beurteilung der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit überfordert, da sie häufiger mit der sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsminderung beschäftigt werden. Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Erwerbsminderung besteht, sagt dies nichts über den Anspruch aus der privaten Absicherung. Die private Berufsunfähigkeit sagt nicht nur über den Gesundheitszustand aus sondern auch über die Folgen im konkret ausgeübten Beruf.

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