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Wurden Sie vor dem 02.01.1961 geboren?
So genießen Sie noch den Berufsschutz, erhalten aber auch nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten werden aufgrund der ungünstigen Arbeitsmarktsituation beibehalten. Wer mindestens drei aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten könnte, jedoch arbeitslos ist und nicht vermittelt werden kann, erhält daher die volle Erwerbsminderungsrente.
Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden beibehalten. Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr werden die Renten um einen Abschlag von 0,3 % pro Monat - maximal 10,8 % - gekürzt. Wer vor dem 60.Lebensjahr Anspruch auf diese Rentenart hat, dessen Rente wird immer um 10,8% gekürzt.
Die Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten gewährt. Eine Rentenzahlung erfolgt erst ab Antragstellung, niemals rückwirkend.
Obwohl sich die Lage für jeden Beschäftigten im Falle einer Erwerbsminderung erheblich verschlechtert hat, besitzt nur ca. jeder 10. Haushalt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ( hier wird der Begriff und der darunter verstandene Inhalt beibehalten).
Wir empfehlen bereits in jungen Jahren, am Besten schon als Schüler, eine private Absicherung des Risikos vorzunehmen. Hier sind die Beiträge noch gering und die Gesundheitsprüfung verläuft i.d.R. ohne Probleme.
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